Gasthörerschaft
Interessenten, die einzelne
Lehrveranstaltungen besuchen wollen und nicht
als ordentliche Studierende eingeschrieben sind, können als
Gasthörerin oder Gasthörer im Rahmen der vorhandenen
Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Mittwochsakademie steht das Gasthörerstudium
ohne zusätzliche Kosten offen.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist hierbei nicht
erforderlich.
Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet die/der
jeweils verantwortliche Hochschullehrerin oder Hochschullehrer.
Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen
abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung
erhalten.
Ablauf
Sie können Veranstaltungen in bis zu drei Studiengängen belegen, sofern Plätze darin zur Verfügung stehen. Besprechen Sie dies jedoch bitte vorher mit der/dem jeweiligen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer.
Ordentliche Studierende haben in stark nachgefragten Seminaren, Kurse, Übungen etc. immer Vorrang. Insbesondere Veranstaltungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie in der Regel nicht besuchen.
Welche/welcher Hochschullehrerin oder Hochschullehrer für welchen Studiengang zuständig ist, können Sie aus unisono entnehmen. Hier finden Sie auch die Veranstaltungsorte und -zeiten
Gasthörergebühr
Der Beitrag für eine Gasthörerschaft
beläuft sich auf 100,00 € pro Semester. Bitte überweisen
Sie den Betrag an folgendes Konto:
Kontoinhaber: Universität Siegen – Mittwochsakademie /
Gasthörer IBAN: DE37460500010001495951
Verwendungszweck: 4012036200812000 – Gasthörer – Ihr Name -
Semester
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Mittwochsakademie, die sich zusätzlich als Gasthörer
anmelden wollen, müssen keine Gasthörergebühr bezahlen,
wenn sie die Zahlung der Gebühr der Mittwochsakademie
nachweisen.
Für Inhaberinnen und Inhaber der Alumni-Card der
Universität Siegen reduziert sich die Gasthörergebühr auf
80,00 € pro Semester. Sie weisen bitte zusätzlich zu Ihrem
Überweisungsbeleg auch eine Kopie ihrer Alumni-Card
nach.
Aufnahmeantrag
Ein Antrag auf Gasthörerschaft muss für jedes Semester erneut gestellt werden. Die Frist für das Wintersemester 2022 / 23 endet am 31. August 2022
Antrag auf Gasthörerschaft (mit Erläuterungen)
ENROLLMENT FOR SPECIAL AUDITORS in English
Senden Sie den Antrag auf Gasthörerschaft mit dem Beleg
der Überweisung bitte an folgende E-Mail-Adresse:
dunya.rebaya@uni-siegen.de
Sobald der Antrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns
eingegangen ist und Sie den Beitrag eingezahlt haben,
erhalten Sie eine Benachrichtigung darüber, dass Sie
Gasthörer an unserer Hochschule sind.
Weitere wichtige Hinweise:
- Sie erhalten kein Semesterticket/NRW-Ticket und keinen Studierendenausweis
- Durch eine Gasthörerschaft erhalten Sie auch keine Vergünstigungen für Kino, Museen, Schwimmbäder u.s.w.
- Gasthörer sind nicht berechtigt, eine Prüfung abzulegen.
- Erbrachte Leistungen (durch Übungen u.s.w.) werden Ihnen für ein eventuelles Studium nicht anerkannt.
- Die Teilnahme am Hochschulsport ist für Gasthörer grundsätzlich nicht möglich, da kein Versicherungsschutz durch die Universität Siegen gegeben ist. In Ausnahmenfällen besteht jedoch die Möglichkeit der Teilnahme, wenn Sie eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen. Weitere Informationen, auch zu den Angeboten, erhalten Sie auf der Homepage der Betriebseinheit Sport oder bei Frau Ragaller, Tel: 0271-740-4540.